3 Minuten Lesezeit 14 September 2023
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Generative AI in der Rechtsabteilung

Autoren
Daniel Mattig

Senior Associate | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Daniel Mattig ist Rechtsanwalt in der Private Equity Praxisgruppe sowie Teil des Legal Process and Technology Teams bei EY Law.

Asada Razaie

Senior Associate | Rechtsanwältin | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Asada Razaie ist Rechtsanwältin bei EY Law und im Bereich Private Equity tätig.

Peter Katko

Partner | Global Digital Law Leader | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Global

Peter Katko ist als Rechtsanwalt und Global Digital Law Leader bei EY Law tätig.

Felix Rackwitz, MBA

Partner | Head of Integrated Legal Solutions | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Felix Rackwitz ist Rechtsanwalt bei EY Law und leitet den Bereich Integrated Legal Solutions.

3 Minuten Lesezeit 14 September 2023
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Was ist Generative AI (GenAI)? Wie setzt man sie ein? Wie wird GenAI den Berufsalltag der Unternehmensjuristen verändern? Wird sie sie sogar ersetzen?

Fragen, die viele Juristen beschäftigen. Aufgrund der rasanten Entwicklungen mag die Antwort nahezu auf der Hand liegen. Doch sind diese Befürchtungen wirklich gerechtfertigt?

Überblick

  • Möglichkeiten von GenAI-Modellen
  • Notwendigkeit, rechtliche Grenzen bei der Nutzung von GenAI-Modellen zu beachten
  • Kernprinzipien für den Einsatz von GenAI-Modelle im rechtlichen Kontext
  • Formulierung eines sog. Master-Prompts zur gezielten Nutzung von GenAI-Modellen
  • Beispiele und Szenarien, um GenAI-Modelle gleich in der Rechtspraxis einzusetzen

Mit diesen zentralen Fragen beschäftigt sich ein Expertenteam der EY Law im Leitfaden Generative AI in der Rechtsabteilung. Es geht um die Möglichkeiten und Herausforderungen der digitalen Transformation durch GenAI-Modelle in der juristischen (Unternehmens-)Welt.

Das Anwendungsspektrum von GenAI-Modellen ist breit gefächert. Ob in Textform, Bildern oder Musik, Algorithmen werden eingesetzt, um Daten zu generieren oder zu bearbeiten.

Eine aktuelle Untersuchung von EY zeigt daher nicht unerwartet, dass 35% der Arbeitnehmer weltweit befürchten, durch Maschinen oder andere Technologien ersetzt zu werden. Dennoch zeigen Praxisbeispiele, dass der Einsatz von GenAI-Modellen bestimmten Grenzen unterliegt. Die rechtlichen Herausforderungen sind offensichtlich: Sind Geschäftsgeheimnisse durch den Einsatz gefährdet? Ist der Datenschutz gewährleistet? Wie steht es um Urheberrechte oder das betriebliche Arbeitsrecht? Ist eine GenAI basierte Compliancestruktur unumgänglich?

Weltweit befürchten

35%

der Arbeitnehmer, durch Maschinen oder andere Technologien ersetzt zu werden. Quelle: EY KI am Arbeitsplatz 2023 (Olaf Riedel, EY-Partner und Technologie Sektor Leader Deutschland, Österreich und Schweiz)

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Generative AI in der Rechtsabteilung

Ein Leitfaden zum juristischen Einsatz von ChatGPT & Co.

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GenAI-Modelle können – unter Beachtung bestimmter Prinzipien – gewinnbringend eingesetzt werden. Durch Interaktion mit den GenAI-Modellen und die Kontextualisierung der Anweisungen können die Ergebnisse qualitativ gezielt beeinflusst werden. Wesentlich ist die Formulierung einer umfassenden Anfrage an die GenAI-Modelle (sog. Master-Prompt): „Welche inhaltlichen und formellen Ziele verfolgt die Anfrage? An wen richtet sich das Ergebnis?“ sind unter anderem Punkte, die hierbei berücksichtigt werden sollten.

Der praktische juristische Anwendungsbereich der GenAI-Modelle erscheint durch einen durchdachten Befehl daher als sehr vielversprechend. Denn die Erstellung von Vertragsentwürfen, deren Analyse, die Zusammenfassung von Urteilen und Gesetzen sowie juristische Recherchen können erheblich beschleunigt und vereinfacht werden. Weniger überraschend ist daher, dass eine Studie von Thomson Reuters aus dem Jahr 2023 ergab, dass 51% der Befragten die Implementierung von GenAI in die Rechtsabteilung begrüßen.

 

Umso mehr überrascht es nicht, dass

51%

der Befragten die Implementierung von GenAI in der Rechtsabteilung befürworten. Quelle: Thomson Reuter 2023

Fazit

Nichtsdestotrotz dürfen die qualitativen Anforderungen und rechtlichen Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Insgesamt gilt: GenAI-Modelle können die juristische Arbeit unterstützen, sollten jedoch nicht autonom agieren! Juristen bleiben aufgrund ihrer Erfahrung und Urteilsfähigkeit unersetzlich. Jedoch ist jeder zugleich aufgerufen, sich praktisch mit den Modellen auseinanderzusetzen. Denn letztlich werden nicht GenAI-Modelle Juristen ersetzen, sondern Juristen, die GenAI-Modelle nutzen, werden diejenigen ersetzen, die dies nicht tun.

Schauen Sie in den Leitfaden, um einen umfassenden Einblick in die Zukunft der juristischen Arbeit mit GenAI zu erlangen und setzen Sie erfolgreich neue Maßstäbe in Ihrer Praxis!

Über diesen Artikel

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Daniel Mattig

Senior Associate | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Daniel Mattig ist Rechtsanwalt in der Private Equity Praxisgruppe sowie Teil des Legal Process and Technology Teams bei EY Law.

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Asada Razaie ist Rechtsanwältin bei EY Law und im Bereich Private Equity tätig.

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Peter Katko ist als Rechtsanwalt und Global Digital Law Leader bei EY Law tätig.

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Felix Rackwitz ist Rechtsanwalt bei EY Law und leitet den Bereich Integrated Legal Solutions.