Fazit
Die Aktualisierungen und Anpassungen helfen den Unternehmen partiell bei den bereits aufgekommenen Fragen. Dem BAFA bleibt es jedoch weiterhin vorbehalten, weitere Änderungen vorzunehmen und die Unternehmen vor weitere Herausforderungen zu stellen. Die Fristverlängerung zur Antragstellung bis zum 30. September 2022 ist bereits eine Erleichterung für die Unternehmen und ermöglicht die korrekte Antragstellung. Zudem bietet dies die Möglichkeit für das BAFA, die angedeuteten FAQ zu erstellen als auch gestellte Vorabanfragen zu beantworten.