Arbeitsrecht

Die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen ist für den nachhaltigen Erfolg von Unternehmen unerlässlich. EY Law berät zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dank der Erfahrung unserer Fachanwälte für verschiedenste Spezialgebiete, unterstützen wir unsere Mandanten mit interdisziplinärer Beratung beispielsweise bei Restrukturierungsmaßnahmen, Transaktionen oder dem Transfer von Arbeitnehmern. 

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Was EY Law für Sie tun kann

Wir beraten deutsche wie auch internationale Unternehmen weltweit mit Leidenschaft für alle individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Unternehmen im privaten als auch solche des öffentlichen Sektors.

Unsere langjährige Erfahrung umfasst neben der Unterstützung unserer Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch die praxiserprobte interdisziplinäre Beratung insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen und Transaktionen. Dafür arbeiten wir stets eng mit Spezialisten aller EY-Beratungsbereiche und mit unserem internationalen EY-Law-Netzwerk zusammen.

Unser deutschlandweites Team besteht aus erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht und ausgewiesenen Spezialisten für Fachgebiete, wie z. B. betriebliche Altersversorgung, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder Arbeitsrecht im öffentlichen Sektor.

Beratungsschwerpunkte

  • arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen, Transaktionen und Transfer von Arbeitnehmern
  • Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und Beraterverträgen, Arbeitszeitmodellen und Betriebsvereinbarungen/Tarifverträgen
  • Beratung zur Arbeitnehmerüberlassung und zur Beauftragung von Externen
  • Beratung bei internationalen Mitarbeiterentsendungen, Gestaltung von Entsendeverträgen und Entsenderichtlinien
  • Gestaltung von Vergütungsmodellen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Verhandlungen mit Betriebsräten zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich/Sozialplan und Vertretung bei Einigungsstellenverfahren/​Beschlussverfahren
  • Beratung zu personalvertretungsrechtlichen Fragen
  • Beratung zur Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat, insbesondere auch in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
  • Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung, Outsourcing von Pensionsverpflichtungen, Zeitwertkontenmodelle und Altersteilzeit
  • Beratung zu HR-Compliance, -Risikoanalyse und -Risikomanagement einschließlich HR-Prozessgestaltung
  • Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und Betriebsprüfungen
  • arbeits- und sozialgerichtliche Prozessvertretung in allen Instanzen
  • arbeitsrechtliche Mediation im Unternehmen

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