Fazit
Das BAG stärkt die Arbeitgeberposition bei der Abwehr von Lohnansprüchen infolge unwirksamer Kündigung. Arbeitnehmer müssen nun bei langen Kündigungsschutzverfahren ernsthaft mit der Kürzung ihres Lohnanspruchs rechnen, wenn sie anderweitige Arbeitsmöglichkeiten ausschlagen. Dies dürfte sich auch mindernd auf Vergleichssummen in Kündigungsschutzverfahren auswirken. Schließlich erhöht das Risiko für Arbeitgeber, neben den Kosten eines langen Rechtsstreits auch vollen Lohn für diese Zeit zahlen zu müssen, regelmäßig die Abfindungssumme. Zu welchen Bedingungen ein Vergleich im Kündigungsschutzverfahren letztlich ratsam ist, sollte jedoch weiterhin im Einzelfall geprüft werden.