Fazit
Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten sowie Betreiber eines elektronischen Marktplatzes und Fulfillment-Dienstleister sollten, sofern noch nicht erfolgt, die durch die Novelle des ElektroG ggf. gebotenen Anpassungen in ihrem Tätigkeitsbereich schnellstmöglich umsetzen.
Zudem sind alle Unternehmen gut beraten, die aktuellen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene im Bereich der produktbezogenen Umweltbestimmungen („erweiterte Herstellerverantwortung“) intensiv zu verfolgen. Wie die Verschärfungen der rechtlichen Regelungen im Bereich der Elektrogeräte und zuletzt auch bei Verpackungen zeigen, werden die Produktverantwortlichen und auch nachgeschaltete Unternehmen in der Lieferkette zunehmend in die Verantwortung genommen, damit der begonnene Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft auch beim Umgang mit Produkten umgesetzt wird – ein Prozess, der aktuell insbesondere auch durch die künftige Vermeidung von Importabhängigkeiten und Lieferengpässen erheblich mit beeinflusst wird.