Fazit
Im Ergebnis sind alle Beteiligten im Anwendungsbereich des KrWG gut beraten, sich frühzeitig mit den Neuerungen zu befassen und das eigene Entsorgungsmanagement wie auch das ihrer jeweiligen Kunden auf den Prüfstand zu stellen. Dies schließt beispielsweise die Überprüfung von Abfallsatzungen und der Praxis von Ausschreibungsverfahren explizit mit ein. Zur Unterstützung der Implementierung der genannten abfallrechtlichen Neuerungen steht Ihnen das EY Law-Team und insbesondere das Umweltrechts-Team gerne zur Verfügung.
Lassen Sie uns gemeinsam die neuen Herausforderungen annehmen, um praxistaugliche und rechtskonforme Lösungen zu erarbeiten.