3 Minuten Lesezeit 19 Oktober 2020
Stadt spiegelt sich im Fenster

Digitale Wertpapiere: Wie entwickelt sich der deutsche Kapitalmarkt?

Autoren
Ansgar Becker

Partner | Head of Financial Services | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Ansgar Becker ist Rechtsanwalt bei EY Law und leitet den Bereich Financial Services für Deutschland.

Robert Jung

Director | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Robert Jung ist Rechtsanwalt bei EY Law und im Bereich Financial Services tätig.

3 Minuten Lesezeit 19 Oktober 2020

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Der Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Wertpapiere kann in mehrfacher Hinsicht als revolutionär bezeichnet werden.

Überblick
  • Der Gesetzentwurf des Bundesfinanz- und des Bundesjustizministeriums ein großer Schritt in der Entwicklung des deutschen Kapitalmarktes.
  • In mehrfacher Hinsicht kann er als revolutionär bezeichnet werden. Die zwingende Forderung nach papierbasierten Dokumenten wird entfallen.
  • Im Übrigen lässt die Begründung des Gesetzentwurfs vermuten, dass in Zukunft weitere Gesetze und Regelungen für andere Vermögenswerte wie digitale Aktien und digitale Fondsanteile verabschiedet werden sollen.

Der neue Gesetzentwurf des Bundesfinanz- und des Bundesjustizministeriums zur Einführung digitaler Wertpapiere leitet mit deren Etablierung eine neue Ära auf dem deutschen Kapitalmarkt ein. Ursprünglich war der Gesetzentwurf für das Jahr 2019 geplant. Nun wird erwartet, dass er Anfang 2021 in Kraft tritt. Thematisch gilt er derzeit nur für Inhaberschuldverschreibungen (Schuldverschreibungen). Aufgrund des generellen Bezugs zu digitalen „Wertpapieren“ könnte er in Zukunft jedoch auch für andere Vermögensklassen relevant werden. Ziel der Bundesregierung ist es, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland für digitale Finanzprodukte zu stärken.

Der Gesetzentwurf stellt eine Abkehr von der Forderung nach einem physischen Dokument für Wertpapiere nach deutschem Wertpapierrecht dar. Dem Wertpapier wird sein physischer Status entzogen. Das traditionelle physische Dokument und die damit verbundenen Kosten entfallen. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, Wertpapiere beispielsweise unter Verwendung der Blockchain-Technologie digital auszugeben. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene technische Lösungen zur Erfassung der digitalen Wertpapiere in einem elektronischen Wertpapierregister vor. Die Überwachung dieses Registers erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Fiktion eines digitalen Wertpapiers als „beweglicher Gegenstand“ im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches soll die digitale Sicherheit gewährleistet werden. Durch diese „Türöffnung“ wird das Schutzniveau zugunsten der Eigentümer angehoben. Dies ist eine wichtige Änderung des derzeitigen Wertpapierhandelsregimes in Deutschland. Ab Inkrafttreten werden Eigentümer beispielsweise von der Eigentumsvermutung zugunsten des Inhabers des digitalen Wertpapiers, das heißt der Person, deren Name im digitalen Register eingetragen ist, profitieren.

Neben der allgemeinen Einführung digitaler Wertpapiere sieht der Gesetzentwurf auch die Schaffung von „Krypto-Wertpapieren“ vor. Diese Krypto-Wertschriften sollen in einem sogenannten Krypto-Wertschriftenregister eingetragen werden. Die Emittenten von Krypto-Wertpapieren sind verpflichtet, die Eintragung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das Krypto-Wertpapierregister kann vom Emittenten selbst oder von anderen Dritten geführt werden. Die „Verwahrung“ dieser Krypto-Wertpapiere könnte auf dezentralen/öffentlichen Blockchains wie beispielsweise Ethereum erfolgen. Im Sinne des Anlegerschutzes, der Marktintegrität und der Transaktionssicherheit ist die Führung eines Krypto-Wertpapierregisters als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes konzipiert. Jedes Institut, das ein Krypto-Wertpapierregister führt, benötigt somit eine Lizenz nach dem Kreditwesengesetz. Dementsprechend wird es von der BaFin beaufsichtigt und unterliegt weiteren regulatorischen Anforderungen und Vorschriften. Um eine Lizenz zur Führung eines Krypto-Wertpapierregisters zu erhalten, bedarf es eines Anfangskapitals von 730.000 Euro. Darüber hinaus gelten allgemeine Organisations- und Berichtspflichten für Finanzdienstleistungsinstitute. Letztlich gelten die Krypto-Wertpapierregister als Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes und unterliegen entsprechenden Geldwäschebestimmungen.

Fazit

Zusammenfassend ist der Gesetzentwurf des Bundesfinanz- und des Bundesjustizministeriums ein großer Schritt in der Entwicklung des deutschen Kapitalmarktes. In mehrfacher Hinsicht kann er als revolutionär bezeichnet werden. Die zwingende Forderung nach papierbasierten Dokumenten wird entfallen. Es ist ein erheblicher Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu erwarten, die elektronische Wertpapierregister anbieten, da die Funktion eines Zentralverwahrers nicht mehr in das Gesamtkonzept zur Erbringung dieser Dienstleistungen eingefügt oder gefordert wird. Im Übrigen lässt die Begründung des Gesetzentwurfs vermuten, dass in Zukunft weitere Gesetze und Regelungen für andere Vermögenswerte wie digitale Aktien und digitale Fondsanteile verabschiedet werden sollen.

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Ansgar Becker

Partner | Head of Financial Services | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

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