Fazit
Der heute bekannt gewordene Beschluss aus Karlsruhe wirbelt die Debatte um den Klimawandel und die politischen Maßnahmen zu seiner Begrenzung weiter auf. Wie man die einzelnen juristischen Ansätze des Gerichts im Einzelnen auch immer bewerten mag: Festzustellen ist, dass die vor allem von Jugendlichen getragene jüngste Welle der Umweltbewegung ihre Forderung nach intergenerationell denkendem Umweltschutz verfassungsrechtlich widergespiegelt sehen kann. Dabei macht das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Reduktionsvorgaben Verfassungsrang haben – ein Verweis auf etwaig fehlende hinreichende Reduktionsbemühungen anderer Länder ist dabei irrelevant.
Gleichzeitig kommen in der Konsequenz nunmehr auf die Wirtschaft und die deutsche Bevölkerung weitere, potenziell erhebliche Belastungen zu – und zwar in allen Sektoren (vor allem Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Verkehr) und voraussichtlich nicht erst ab 2031, sondern sehr viel früher. Die Diskussionen über das Ausmaß und Lastenverteilung beginnen damit erneut.