Fazit
Für Unternehmen bleibt festzuhalten, dass zivilrechtliche Klimaklagen auch in der deutschen Rechtswirklichkeit angekommen sind und damit Unternehmen diese Möglichkeit berücksichtigen müssen. Die ohnehin exponentiell wachsenden Nachhaltigkeitsanstrengungen der Unternehmen sollten deshalb zumindest immer auch mit einem Seitenblick auf potenzielle juristische Angriffsflächen erfolgen. Dies muss gerade mit Blick darauf gelten, dass gegenwärtig die Höhe möglicher Ansprüche erfolgreicher Klimaklagen wie auch die damit verbundenen – im Einzelfall möglicherweise wirtschaftlich noch drastischeren – Reputationsschäden kaum sinnvoll prognostiziert werden können. Das Risikomanagement der Unternehmen sollte deshalb in Anwendung des Vorsichtsprinzips die Risikolage des Unternehmens überprüfen. Dies gilt unabhängig davon, dass die Hürden für eine erfolgreiche Klimaklage auf der Grundlage des aktuellen Rechts hoch erscheinen.