2 Minuten Lesezeit 12 Oktober 2021
Kraftwerke

Luftqualität – Neue Herausforderungen kommen auf viele Unternehmen zu!

Von René Schmelting

Senior Associate | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

René Schmelting ist Rechtsanwalt bei EY Law und im Bereich Umweltrecht tätig.

2 Minuten Lesezeit 12 Oktober 2021
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Auf globaler, europäischer und nationaler Ebene sind Regelungen zur Luftqualität Gegenstand von aktuellen Entwicklungen, die es zu beachten gilt.

Überblick
  • Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre Luftqualitätsleitlinie aktualisiert und die neueste Fassung am 22.09.2021 veröffentlicht.
  • Auf europäischer Ebene wird die Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) überarbeitet. Unternehmen/Verbände können sich noch bis zum 16.12.2021 in das Konsultationsverfahren einbringen.
  • Auf nationaler Ebene wurde die TA Luft novelliert und tritt zum 01.12.2021 in Kraft.

Auf der Basis umfangreicher epidemiologischer Studien hat die WHO ihre Luftqualitätsleitlinie aktualisiert. Mit Veröffentlichung der aktuellen Fassung ist damit der 2016 begonnene Prozess zur Novellierung abgeschlossen.

In der jetzigen Fassung der Luftqualitätsleitlinie hat die WHO die Richtwerte teilweise erheblich abgesenkt und damit verschärft. Beispielhaft seien die in Deutschland besonders im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Werte für Stickstoffdioxid und Feinstaub genannt. Bei Stickstoffdioxid beträgt der Grenzwert nun 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft statt der bisherigen 40 Mikrogramm. Bei Feinstaub soll die Langzeitbelastung mit kleinen Partikeln (PM 2,5) nun bei höchstens 5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen.

Wichtig zu wissen: Die Grenzwerte in der Luftqualitätsleitlinie der WHO sind nicht rechtsverbindlich wie Grenzwerte im nationalen (z. B. in der TA Luft) oder im europäischen Recht (z. B. EU-Luftqualitätsrichtlinie).

Luftqualitätsrichtlinie der EU

Auf europäischer Ebene hat das EU-Parlament bereits gefordert, dass die zuständige EU-Kommission die neuen WHO-Richtwerte aufgreifen soll. Möglich wäre dies etwa im Rahmen der gerade erfolgenden Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG). Ob es hierzu kommt, ist noch unklar und bleibt abzuwarten. Noch bis zum Herbst 2022 möchte man seitens der EU über eine mögliche Veränderung der bisherigen Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) beraten.

Noch bis 16.12.2021 läuft das an die Öffentlichkeit gerichtete Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie. Dies bietet jedermann – und damit insbesondere auch Unternehmen und Verbänden – die Möglichkeit, eine fachlich fundierte Stellungnahme abzugeben und so auf den Beratungsprozess Einfluss zu nehmen.

Verschärfung nationaler Grenzwerte (TA Luft)

Auf nationaler Ebene ist zuletzt die TA Luft novelliert worden, die am 01.12.2021 in Kraft tritt.

Ob es mit Blick auf die neuen Grenzwerte der WHO und die aktuelle Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie kurz- und mittelfristig zu weiteren Verschärfungen der nationalen Bestimmung kommt, bleibt abzuwarten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte bereits (vor der Bundestagswahl) von der Bundesregierung, nicht auf die EU-Gesetzgebung zu warten und nationale Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid schneller zu senken.

Fazit

Unternehmen ist zu raten, die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene im Bereich Luftqualität frühzeitig in den Blick zu nehmen, um Anpassungserfordernisse rechtzeitig zu identifizieren.

Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen im Bereich der Luftqualität annehmen und rechtssichere wie auch praxistaugliche Lösungen erarbeiten.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

 

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Über diesen Artikel

Von René Schmelting

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René Schmelting ist Rechtsanwalt bei EY Law und im Bereich Umweltrecht tätig.