Seit wann gilt die P2B-Verordnung?
Die P2B-Verordnung gilt seit dem 12. Juli 2020. Da sie als Verordnung unmittelbar gilt, bedarf es keines Umsetzungsaktes durch den deutschen Gesetzgeber. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten alle Plattformbetreiber u. a. aktualisierte AGB bereitgestellt, mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mediatoren ausgesucht und das vorgegebene interne Beschwerdemanagementsystem implementiert haben. EY Law unterstützt Unternehmen bereits erfolgreich bei der Umsetzung der P2B-Verordnung und kann gerne auch Ihrem Unternehmen dabei behilflich sein.
Wie lässt sich die P2B-Verordnung professionell umsetzen?
Die P2B-Verordnung enthält eine große Anzahl Anforderungen, die in der ganzen P2B-Verordnung verstreut sind. Somit ist es essenziell, dass keine einzige Anforderung der Aufmerksamkeit des Unternehmens entgeht. Denn eine fehlende Umsetzung kann nicht nur kostenpflichtig abgemahnt werden, sondern durch eine nachträgliche Umsetzung auch nur einer einzigen Anforderung entstehen beachtliche und vermeidbare Zusatzkosten. Beispielsweise kosten neue Abstimmungsrunden viel Zeit aller Beteiligten, die sinnvoller eingesetzt werden könnte. Des Weiteren sind erneute Anpassungen von AGB nicht nur zeitaufwendig, sondern diese AGB werden oft durch interne Dienstleister kostenpflichtig aufbereitet und auf die Plattform hochgeladen.
EY Law hat unter Anwendung einer eigenen Methodik insgesamt 38 Anforderungen identifiziert, die umgesetzt werden müssen:
- 20 inhaltliche Anforderungen an AGB
- 3 technische Anforderungen an AGB
- 13 Anforderungen an interne Prozesse der Plattformen
- 2 Anforderungen an die Ausgestaltung der Plattformen
Wir haben aufgrund der traditionellen Betonung der Compliance ein eigenes Tool entwickelt, in dem transparent und nachvollziehbar die Umsetzung dokumentiert werden kann. Dadurch wird nicht nur eine lückenlose Umsetzung sichergestellt, sondern es kann auch nachverfolgt werden, welche Umsetzungsmaßnahmen bereits ergriffen wurden und welche noch zu ergreifen sind.
Zusätzlicher Mehrwert für Plattformbetreiber
Die P2B-Verordnung führt zwar zu einem Umsetzungsaufwand bei den Plattformbetreibern, die Umsetzung kann aber auch einen Mehrwert für die Plattformen schaffen. Die Verbesserung der Transparenz und ein internes Beschwerdemanagementsystem führen erfahrungsgemäß zur Stärkung der Vertrauensbeziehung zwischen den Plattformbetreibern und den gewerblichen Anbietern. Die Nutzung von Mediatoren kann zeit- und kostenaufwendige Auseinandersetzungen vermeiden. Die nötigen Anpassungen der AGB können zu einer Revision der AGB genutzt werden, um infolge der Rechtsentwicklung als unwirksam angesehene Bestimmungen zu korrigieren und somit mögliche Abmahnungen zu vermeiden.
Chancen für gewerbliche Anbieter
Ist Ihr Unternehmen ein gewerblicher Anbieter, der Plattformen nutzt, kann es von Transparenz- und Fairness-Anforderungen der P2B-Verordnung profitieren, insbesondere durch
- ein besseres Verständnis des Rankings auf den Plattformen, das eine bessere Positionierung der Waren bzw. Dienstleistungen auf den Plattformen und somit Umsatz- und Gewinnsteigerungen ermöglicht,
- ein besseres Verständnis der gegen Ihr Unternehmen verhängten Einschränkungen auf den Plattformen und
- bessere Möglichkeiten zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten mittels des internen Beschwerdemanagementsystems und der angegebenen Mediatoren.
Praxishinweis für Plattformbetreiber
Den Betreibern vieler Plattformen werden neue Pflichten auferlegt. Ohne eine entsprechende Umsetzung der P2B-Verordnung können Sie, falls die P2B-Verordnung auf Ihre Plattform Anwendung findet, seit dem 12. Juli 2020 abgemahnt werden.
EY Law hat insgesamt 38 Anforderungen identifiziert, die umgesetzt werden müssen, und aufgrund der traditionellen Betonung der Compliance ein eigenes Tool entwickelt, in dem transparent und nachvollziehbar die Umsetzung dokumentiert werden kann. Dadurch wird nicht nur eine lückenlose Umsetzung sichergestellt, sondern kann auch nachverfolgt werden, welche Umsetzungsmaßnahmen bereits ergriffen wurden und welche noch zu ergreifen sind.
Die Umsetzung der P2B-Verordnung kann auch zur Schaffung eines zusätzlichen Mehrwerts für die Plattform genutzt werden (z. B. Stärkung der Vertrauensbeziehung zwischen der Plattform und gewerblichen Anbietern, Vermeidung von aufwendigen Rechtsstreitigkeiten).