Fazit
Da der Anwendungsbereich der Mantelverordnung den größten Abfallstrom der mineralischen Abfälle umfasst, sind deren Regelungen für viele Unternehmen relevant. Zudem ist abzusehen, dass die in der Mantelverordnung enthaltene Abgrenzung zwischen Abfall und Nebenprodukt über den europäischen Prozess des European Green Deal aller Voraussicht nach weiter Fahrt aufnehmen wird. Gleiches gilt für die Abgrenzung zwischen Abfall und Ende der Abfalleigenschaft. Nicht ganz überraschend, da die Europäische Kommission in ihrem am 12. Mai 2021 vorgestellten Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden u. a. eine Reduzierung des Abfallaufkommens in der EU bis 2030 um 50 Prozent fordert. Unternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen der Mantelverordnung auseinanderzusetzen, um für die neuen Herausforderungen, aber auch Chancen frühzeitig gewappnet zu sein. Das Umweltrechtsteam von EY Law unterstützt Sie hier gern.