Fazit
Im Ergebnis sollten sich alle Unternehmen vergewissern, ob sie (nun) in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes fallen und sich frühzeitig mit den Neuerungen befassen. Sinnvoll ist es, das eigene Vertriebssystem und das der Kunden mit Blick auf die Neuerungen auf den Prüfstand zu stellen, in Bezug auf die erheblich ausgeweitete Registrierungspflicht. Hierbei und bei einer ggf. erforderlichen Anpassung der Prozesse aufgrund vorgenannter abfallrechtlicher Neuerungen unterstützt Sie das EY-Team und insbesondere das Umweltrechts-Team gerne. Lassen Sie uns gemeinsam die neuen Herausforderungen annehmen, um praxistaugliche und rechtskonforme Lösungen zu erarbeiten.