Aufenthaltsrecht und Mitarbeiterentsendung

Die fortschreitende Globalisierung erfordert immer öfter den Einsatz von Mitarbeitern an Standorten überall auf der Welt. Die Einhaltung der länderspezifischen Regelungen ist dabei essenziell. Wir beraten fachbereichsübergreifend zu den ausländischen arbeitserlaubnis- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und unterstützen bei einer frühzeitigen und effizienten Planung.

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Was EY Law für Sie tun kann

Mitarbeiter werden zunehmend international eingesetzt. Dabei ist es für Unternehmen immer wichtiger, die entsprechenden arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Mitarbeiter legal im Ausland aufhalten und die gewünschten Tätigkeiten ausüben können. 

In Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus anderen Fachbereichen, zum Beispiel People Advisory Services oder Arbeitsrecht, erarbeiten wir mit unseren Mandanten Lösungen, die die Entsendung der Mitarbeiter auf alle relevanten Bereiche abstimmt.

Beratungsschwerpunkte

  • Beratung bei grenzüberschreitender Mitarbeiterentsendung
  • Gestaltung der Entsendemodelle aus Immigrationssicht
  • internationale Koordinierung aller im Ausland tätigen Mitarbeiter, insbesondere Lang- und Kurzzeitentsendungen und Geschäftsreisende
  • Übernahme des gesamten weltweiten Antragsverfahrens (Aufenthaltserlaubnisse, Arbeitsvisa, Geschäftsvisa)
  • Beratung zu den rechtlichen Erfordernissen für die Tätigkeit und den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland 
  • Beratung hinsichtlich der rechtlichen Erfordernisse für die Tätigkeit und den Aufenthalt im europäischen und außereuropäischen Ausland 
  • Staatsangehörigkeitsrecht
  • HR-Compliance und Risikomanagement im Bereich Immigration
  • Einschätzung von und Unterstützung bei Dienstreisen
  • Durchführung und Betreuung von Projektentsendungen
  • Werkvertragsverfahren für Deutschland 
  • Interessenvertretung gegenüber den Behörden

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