5 Minuten Lesezeit 25 März 2020
Personen, die im Konferenzraum eine Geschäftsbesprechung abhalten

Wesentliche Schritte zur rechtlichen Selbstständigkeit eines Carve-outs

Ansprechpartner
Annedore Streyl

Managing Partner Legal Compliance & Integrity

Annedore Streyl leitet bei EY Deutschland den Bereich Legal Compliance & Integrity und ist zudem bei EY Law im Bereich M&A tätig.

Torsten Göcke, LL.M.

Partner | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Torsten Göcke ist Rechtsanwalt bei EY Law und im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A sowie Restrukturierung tätig.

Ines Fritz

Director | Rechtsanwältin | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Ines Fritz ist Rechtsanwältin bei EY Law und in den Bereichen Gesellschaftsrech/Mergers & Acquisitions und Private Equity/Venture Capital tätig.

5 Minuten Lesezeit 25 März 2020
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Ziel bei einem Carve-out ist es, dem Käufer eine selbstständige Unternehmenseinheit zu übergeben. Die rechtliche Umsetzung kann den Verkäufer vor große Herausforderungen stellen. 

Unternehmens- und Spartenverkäufe liegen im Trend: Laut der Global Corporate Divestment Study 2019 von EY planen 84 Prozent aller europäischen Unternehmen eine Desinvestition. Angesichts eingetrübter Konjunkturaussichten stellen gerade international agierende Konzerne derzeit die Fortführung einzelner Geschäftsbereiche, Sparten oder auch ganzer Unternehmensteile auf den Prüfstand. Dabei ist der Verkauf eines bisher in den Konzern integrierten Geschäftsbereichs erheblich komplexer als der Verkauf einer rechtlich und operativ weitgehend eigenständig geführten Einheit. Denn einerseits muss der betroffene Geschäftsbereich rechtlich, wirtschaftlich und administrativ so getrennt werden, dass er nach dem Verkauf eigenständig überlebensfähig ist („Day-1-Readiness“); andererseits muss gewährleistet sein, dass alle unternehmerischen Prozesse wie Produktion, Beschaffung und Absatz sowohl im auszugliedernden Geschäftsbereich als auch in den verbleibenden Unternehmensteilen so ungestört wie möglich weiterlaufen.

Typische rechtliche Problembereiche

Auf dem Weg zum erfolgreichen Carve-out liegen zahlreiche rechtliche Fallstricke und Eventualitäten. Typische Problembereiche sind dabei die betroffenen Verträge und die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Dokumenten.

Der Carve-out einer rechtlich nicht selbstständigen Unternehmenseinheit gleicht einer Operation am offenen Herzen.

Auf die Rechtsabteilung kommen hier regelmäßig folgende Herausforderungen zu:

  • Das Erfordernis, eine große Menge an operativen Verträgen zu analysieren: Hierbei können neben „Change of control“-Regelungen spezifische Inhalte wie Wettbewerbsverbote, discount schemes, Zustimmungsrechte Dritter, Laufzeitregelungen, Aufstellungen über quantitative Abhängigkeiten von Schlüssellieferanten etc. zu identifizieren sein. Allein die schiere Anzahl der betroffenen Verträge führt regelmäßig zu Herausforderungen, die die Rechtsabteilung allein in der Regel nicht meistern kann.

  • Aus den Fachabteilungen gelieferte Informationen sind oft nicht 1:1 für eine Transaktion verwendbar: Unternehmen tendieren dazu, den eigenen Zentralisations- und Organisationsgrad zu überschätzen. Häufig erweisen sich eingesetzte Dokumentmanagementsysteme als ungenügend oder sie sind nicht 100-prozentig gepflegt. Unterlagen sind häufig nicht zentral verfügbar, sondern müssen z. T. aus verschiedenen Abteilungen und häufig in mehreren Ländern zusammengetragen werden, wo sie vielfach nicht vollständig vorhanden sind.

  • Vertraulichkeitserwägungen beschränken die Informationsweitergabe: Der Schutz der Vertraulichkeit des Projekts sowie Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern sind fortlaufend gegen das Erfordernis einer Einbeziehung möglichst breiter Personengruppen im Unternehmen sowie eine möglichst vollständige Information potenzieller Erwerber abzuwägen.

  • Die Notwendigkeit, eine Vielzahl von Dokumenten zu schwärzen: Vertraulichkeits-, kartellrechtliche oder kommerzielle Erwägungen können die Schwärzung von Daten, Zahlen und Vertragsinhalten erfordern. Hierfür sind weder Rechtsabteilungen noch teure Transaktionsanwälte geeignet.

Die Bewältigung dieser Herausforderungen bei der Vorbereitung eines Carve-outs stellt zahlreiche spezifische Anforderungen an die Organisation eines Unternehmens. Diese sind häufig mit bestehenden Ressourcen nicht oder nur eingeschränkt erfüllbar. In der Prozessplanung sollte daher eine realistische Ressourcenallokation stattfinden. Ferner sollte ausreichend Zeit für die Sammlung und Analyse von arbeits-, gesellschafts- und vertragsrechtlichen Unterlagen eingeplant werden.

Fazit

Einzelne Geschäftsbereiche im Rahmen eines Carve-outs aus einem bestehenden Unternehmen oder einer Gruppe herauszulösen und in eine rechtlich selbstständige Einheit zu überführen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Unternehmen müssen eine Reihe rechtlicher Fragen beachten und sehen sich mit spezifischen Problemstellungen konfrontiert.

Über diesen Artikel

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Annedore Streyl leitet bei EY Deutschland den Bereich Legal Compliance & Integrity und ist zudem bei EY Law im Bereich M&A tätig.

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Torsten Göcke ist Rechtsanwalt bei EY Law und im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A sowie Restrukturierung tätig.

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Ines Fritz ist Rechtsanwältin bei EY Law und in den Bereichen Gesellschaftsrech/Mergers & Acquisitions und Private Equity/Venture Capital tätig.