Handels- und Vertriebsrecht

Handel und Vertrieb stellen oftmals ausschlaggebende Erfolgs- und Risikofaktoren eines Geschäfts dar und beruhen auf einer ausgeglichenen und erfolgreichen Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Kunde. 

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Was EY Law für Sie tun kann

Die optimale Gestaltung der Rechtsbeziehungen eines Unternehmens zu seinen Kunden, Lieferanten und Vertriebspartnern sowie innerhalb einer Unternehmensgruppe ist für seinen wirtschaftlichen Erfolg von erheblicher Bedeutung.

Unsere Beratung umfasst die Gestaltung von Vertragsbeziehungen auf nationaler und globaler Ebene in sämtlichen Bereichen des operativen Geschäfts.

Beratungsschwerpunkte

  • Gestaltung von (internationalen) Liefer- und Bezugsverträgen, insbesondere in der Form von Rahmenverträgen (Rahmenlieferverträge, Einkaufsverträge), Qualitätssicherungsvereinbarungen
  • Gestaltung, Überprüfung und Überarbeitung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen)
  • Kooperationsverträge, Joint-Venture- und Marketingverträge, Outsourcing-Verträge
  • Entwurf von Verträgen zu Forschung und Entwicklung
  • Gestaltung von Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen, Kommissions- und Franchise-Verträgen
  • Gestaltung von Zahlungssicherheiten, insbesondere bei Sachverhalten mit Auslandsbezug
  • Erstellung von Verträgen für konzerninterne Leistungsbeziehungen (z. B. Shared-Service-Center-Verträge)
  • Beratung zu Fragen des Vertragsmanagements

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