Private Client Services

Familienunternehmen haben eine große Tradition. Sie zu schützen und weiterzutragen, ist nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch emotional eine große Aufgabe. Bei der Gestaltung der Nachfolge, inklusive steuerlicher Optimierung sowie Nachlassabwicklung beraten wir unsere Mandanten, damit die Übergabe an die nächste Generation gelingt.

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Was EY Law für Sie tun kann:

Die richtige nationale und internationale Gestaltung einer Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist für die dauerhafte Sicherung des Fortbestands von Familienunternehmen und zur Wahrung von privatem Vermögen über mehrere Generationen hinweg von entscheidender Bedeutung.

Wir beraten Unternehmen und Unternehmerfamilien, Family Offices sowie vermögende Privatpersonen in allen Planungs- und Umsetzungsphasen und erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte, persönliche und nachhaltige Lösungen. Auf diese Weise helfen wir, familiäre Konflikte zu vermeiden und die Zukunft von Familienunternehmen zu sichern.

Beratungsschwerpunkte:

  • Analyse und Strukturierung des Vermögens im In- und Ausland im Hinblick auf die Gestaltung der Nachfolge
  • Beratung bei der steuerlichen Optimierung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Strukturen zur Vorbereitung bzw. Sicherung der Unternehmensnachfolge, auch Umstrukturierungen und Rechtsformwechsel
  • Begleitung bei familieninterner Nachfolge oder bei der Umsetzung von Alternativlösungen (Unternehmensverkauf, Management-Buy-in- und Management-Buy-out-Lösungen)
  • Entwurf von Testamenten und Erbverträgen und Beratung bei der Umsetzung
  • Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzungen, auch gerichtliche Verfahren
  • Erstellung der erforderlichen Dokumente für die Notfallplanung der Familie („Notfallkoffer“)
  • Beratung und Entwurf von Eheverträgen und sonstigen güterrechtlichen Regelungen
  • Gestaltung von Schenkungsverträgen und sonstigen Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Betreuung und Umsetzung von Stiftungskonzepten und -modellen im In- und Ausland, laufende Beratung von Stiftungen, alternative Stiftungsmodelle (gemeinnützige Stiftungen, Doppelstiftungen, Unternehmensträgerstiftungen etc.)
  • Beratung bei Fragen der Steuerung und Kontrolle von Familienunternehmen (Implementierung von Aufsichtsgremien, Vertragsgestaltung bei Fremdgeschäftsführern)
  • Beratung bei Governance-Themen
  • Gründung eines Family Office (inkl. Prüfung und Erstellung von Vermögensverwaltungsverträgen, Abstimmung mit der BaFin etc.)
  • Begleitung von Betreuungsverfahren (behördlich und gerichtlich)
  • Beratung der rechtlichen Aspekte bei Wegzug und Zuzug 

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