Umweltrecht

Das Umweltrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Themen wie Klimaerwärmung, Klimawandel, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft oder Energiewende sind nur einige Begriffe, die aus unserer alltäglichen Praxis nicht mehr wegzudenken sind.

Was EY Law für Sie tun kann

Mit immer neuen europarechtlichen und nationalen Vorgaben unterliegt das Umweltrecht einem ständigen Wandel. Gesetzgeber, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen werden gleichermaßen und zunehmend vor immer neue, große Herausforderungen gestellt.

Mit unserem Team bei EY Law verfolgen und begleiten wir diese Entwicklungen. So sind wir in zahlreichen Umweltausschüssen auf Landes- und Bundesebene engagiert und als Referenten bei regelmäßigen Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Neuerungen auf Landes- und Bundesebene gefragt. Bezüglich der rechtlichen Entwicklungen sind wir stets aktuell informiert und lassen Sie frühzeitig daran teilhaben. Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere Lösungen für Ihre Herausforderungen.

Unser Kompetenzteam „Umweltrecht“ bietet ein umfassendes Projektmanagement von der Standortauswahl bis hin zur Errichtung und Inbetriebnahme Ihres Vorhabens und begleitet Sie
u. a. in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Dies beinhaltet auch die Koordination mit den beteiligten Behörden und Gutachtern. Profitieren Sie von unserem nationalen wie auch globalen Netzwerk und unserem interdisziplinären Ansatz, neben dem Umweltrecht bei Bedarf auch andere Rechtsbereiche (wie z. B. Fördermittel- oder Vergaberecht) sowie wirtschaftliche, steuerliche und technische Zusammenhänge mit einzubeziehen und in den Blick zu nehmen, um Ihnen auf Wunsch einen Full Service aus einer Hand anbieten zu können.

Beratungsschwerpunkte:

  • Beratung von Industrie- und Infrastrukturunternehmen sowie Kommunen in öffentlich-rechtlichen Fragen, insbesondere im Planungs-, Umwelt und Abfallrecht
  • außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren (u. a. industrielle Anlagen, Deponien, WEA, KWK-Anlagen und Netzausbau)
  • Projektmanagement
  • umfassende Beratung im Energiewirtschaftsrecht (EEG und EnWG), gerichtlich und außergerichtlich insbesondere bei Fragen industrieller Energieerzeugung und -versorgung (Emissionshandel; Eigenversorgung etc.)
  • Unterstützung bei rechtlichen Änderungen aufgrund europäischer und nationaler Gesetzgebungsvorhaben und deren Implementierung in die Praxis

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