Venture Capital

Die Finanzierung von Start-ups, Kapitalerhöhungen in Unternehmen, ein Börsengang und auch Unternehmensliquidationen brauchen eine intensive und saubere Planung. Wir sind ein starker Partner, wenn es darum geht, verschiedene Venture-Capital-Vorhaben reibungslos zu realisieren.

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Was EY Law für Sie tun kann

Wir beraten Start-ups, Business Angels, Venture-Capital-Fonds sowie institutionelle und strategische Investoren in allen Venture-Capital-Bereichen.

Gründer profitieren dabei von der Unternehmensgründung über deren Finanzierung bis hin zum Exit von unserer Expertise. Junge Wachstumsunternehmen unterstützen wir bei der Gestaltung gesellschaftsrechtlich und steuerlich sinnvoller Beteiligungsstrukturen und bei der Umsetzung maßgeschneiderter Beteiligungs- und Incentivierungslösungen. Wagniskapitalgeber beraten wir während der Dauer des gesamten Investments, von der Legal Due Diligence über das Verhandeln von Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen und Wandeldarlehen bis hin zu IPOs und sonstigen Exit-Transaktionen jeglicher Spielart – dank unserer internationalen und interdisziplinären Ausrichtung umfassend und aus einer Hand.

Beratungsschwerpunkte

  • Begleitung von Investoren und Start-ups bei Finanzierungsrunden
  • Durchführung des Legal-Due-Diligence-Prozesses
  • Entwurf, Beratung und Verhandlung von Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen und sonstigen Finanzierungsverträgen
  • Gestaltung und Ausarbeitung von Wandel- und Überbrückungsdarlehen
  • Gestaltung, Entwurf und Beratung von (virtuellen) Beteiligungs-, Options- und sonstigen Incentivierungsprogrammen
  • Begleitung bei Exit-Transaktionen wie z. B. strategischen Verkäufen (Asset und Share Deals), Auktionen, Börsengängen, Kapitalerhöhungen und Liquidationen

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