Fazit
EY Law “Point of View” – Was sollten Organisationen jetzt tun?
Organisationen tun gut daran, sich schon heute mit KI-Compliance zu beschäftigen. Die KI-VO wird zeitnah verabschiedet und voraussichtlich in Q2/2024 in Kraft treten. Mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren wird die KI-VO somit in 2026 unmittelbar verpflichten. Unternehmen wie auch der öffentliche Sektor sollten den Umsetzungsaufwand nicht unterschätzen (der sich ähnlich wie bei der DSGVO darstellen wird).
Dabei bieten sich prozessorientierte Organisationsmodelle an, die einem „by Design/by Default“-Ansatz folgen. So werden die vollständige und systematische Erfassung sämtlicher KI-Use Cases, deren Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen effizient operationalisiert.
Neben der KI-VO gelten schon heute eine Vielzahl rechtlicher und regulatorischer Anforderungen für den Einsatz von KI-Systemen. Dazu gehören der Datenschutz, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechte und arbeitsrechtliche Mitbestimmung.
Weitere Details hierzu auch in unserem EY Law Newsletter unter: Rechtskonformer Einsatz von künstlicher Intelligenz im Lichte des Entwurfs der EU-KI-Verordnung