Energierecht

Dekarbonisierung, Dezentralität und Digitalisierung, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit - Megatrends mit denen sich Unternehmen auch im Energiebereich inzwischen täglich beschäftigen. Versorgungssicherheit, Kostengünstigkeit und die Sicherung der Profitabilität dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. So führen Versorgungsunternehmen und Industrie bewährtes fort, testen neue Möglichkeiten, um am Markt erfolgreich zu sein.

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Was EY Law für Sie tun kann

Private und öffentliche Energieversorger, die energieintensive Industrie, Energiebörsen und der Energiehandel stehen vor großen Herausforderungen. Kohleausstieg und Energiewende, Digitalisierung und Blockchain, Smart-City-Konzepte und Elektromobilität, erneuerbare Energien, CO2-Reduzierung und Emissionshandel, (Re-)Kommunalisierung und Konzessionswettbewerb, Regulierung und Netzentgeltfragen, Mieterstrom und Peer-to-Peer-Handel und nun zuletzt auch diverse Fragen rund um Covid-19 lassen die Energiewirtschaft weiterhin als systemrelevante Branche im Fokus der Öffentlichkeit und Investoren stehen.

Auf Lösungen für das Tagesgeschäft oder komplexe Fragestelllungen der Strom- und Gasversorgung, der Wasserwirtschaft, der Fernwärme und der Dampflieferung sowie das Verständnis ihrer wirtschaftlichen Zusammenhänge sind wir spezialisiert. Wir kennen die besonderen Aufgabenstellungen der Energiewirtschaft und wissen, worauf es ankommt. Mit einem der größten Teams am Markt und mit Kolleginnen und Kollegen, die sämtlich in ihren Spezialbereichen anerkannte Fachleute sind, unterstützen wir Sie gerne. Bei Bedarf können Spezialisten aus unseren anderen Service Lines hinzukommen und so ein rundes Gesamtbild aus Recht, Wirtschaft und Technik für Sie zeichnen.

Beratungsschwerpunkte

  • laufende Beratung von Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken und energieintensiven Unternehmen, Energiebörsen und Handelshäusern, Start-ups
  • Beratung u. a. im deutschen und europäischen Energiewirtschaftsrecht, im Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, im energiebezogenen öffentlichen Wirtschafts- und Planungsrecht, im Energiekartell- und Regulierungsrecht sowie im Bergrecht
  • Projektberatung im Energiesektor, z. B. bei Kraftwerken jeder Energie und Leistung
  • Beratung bei Konzessionsvergabeverfahren und Netzübernahmeverhandlungen
  • Beratung und Gestaltung aller relevanten Verträge; Unterstützung im Portfoliomanagement
  • Regulierung: Festlegungsprüfung, Netzentgelte und Kostenprüfung, Entflechtungsfragen, Gründung von Netzgesellschaften (ob groß oder klein) etc.
  • Begleitung von und Beratung zu Netzausbauprojekten und BKZ-Fragen, Fragen des Netzanschlusses und der Netznutzung
  • Umsetzung alternativer Energieversorgungsmodelle (u. a. Eigenstrommodelle, Umstrukturierung der Stromabnahme)

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