Gesellschaftsrecht

Unser Corporate Team unterstützt Unternehmen pragmatisch und mit Weitblick in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Wir bieten eine Beratung, die sowohl lokale als auch globale Besonderheiten und darüber hinaus auch die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick hat.

Verwandte Themen Rechtsberatung

Was EY Law für Sie tun kann

Das Gesellschaftsrecht und das Kapitalmarktrecht bilden einen Schwerpunkt der Beratung durch EY Law. Neben börsennotierten Aktiengesellschaften und mittelständischen Unternehmen begleiten wir familiengeführte Personen- und Kapitalgesellschaften in nationalen und vor allem auch in grenzüberschreitenden, internationalen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen. Die Durchführung komplexer Reorganisationen und Umstrukturierungen zählt ebenso zu unseren Beratungsfeldern wie die Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen oder die Begutachtung komplexer gesellschaftsrechtlicher Themen.

Beratungsschwerpunkte:

  • Rechtsformwahl und Gründung von Gesellschaften jeder Rechtsform
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Geschäftsordnungen, Konsortial- und Konzernverträgen sowie Unternehmensverträgen im Sinne von § 291 AktG
  • Reorganisation und Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen, insbesondere Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechsel, einschließlich SE-Umwandlungen und grenzüberschreitender Umwandlungen
  • Konzeption von Akquisitionsstrukturen für Investoren
  • laufende konzern- und gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften aller Rechtsformen, Gesellschaftern, Organen und Organmitgliedern
  • Beratung bei der Gründung von Joint Ventures
  • rechtliche Beratung bei Kapitalmaßnahmen aller Art, einschließlich der Ausgabe von Schuldverschreibungen und Aktien
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Prozessführung
  • rechtliche Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften
  • Beratung und Vertretung in den Bereichen der Haftung und Vergütung von Geschäftsführern, Aufsichtsräten, Vorständen und Führungskräften
  • Vertretung von Emittenten bei Anfechtungsklagen
  • rechtliche Begleitung von Börsengängen und Delistings, Squeeze-outs
  • kapitalmarktrechtliche Beratung einschließlich Corporate Governance
  • Ad-hoc-Publizität, Insiderhandelsverbot und sonstige Pflichten börsennotierter Unternehmen
  • Corporate Compliance

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