Kartellrecht

Schwerwiegende Konsequenzen bei Verstößen wie hohe Geldbußen, die Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften, aber auch negative Publicity für die betroffenen Unternehmen und Personen machen das Kartellrecht zu einem wichtigen und zugleich brisanten Thema für alle – vom kleinen Familienunternehmen bis hin zum globalen Konzern. Wir beraten Unternehmen bei allen kartellrechtlichen Fragen – von kartellbehördlichen Verfahren über Vertriebssysteme und Kooperationen bis hin zur kartellrechtlichen Compliance und Fusionskontrolle. Weitere Beratungsfelder liegen im Wettbewerbsrecht und in der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrolle.

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Was EY Law für Sie tun kann

Das Kartellrecht betrifft alle Unternehmen und unternehmerisch handelnden Personen, vom inhabergeführten Einzelunternehmen bis hin zum multinationalen, global agierenden Konzern. Selbst die öffentliche Hand ist dort, wo sie unternehmerisch aktiv ist, grundsätzlich an die Regelungen des Kartellrechts gebunden. Dabei hat sich die Bedeutung des Kartellrechts in den letzten Jahren – nicht zuletzt durch immer höhere Geldbußen und stetig aktiver werdende Kartellbehörden – noch einmal deutlich erhöht.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen kartell- und fusionskontrollrechtlichen Konstellationen des deutschen und des europäischen Kartellrechts sowie im Wettbewerbsrecht. Daneben sind wir in der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrolle tätig, einem Bereich, der in den letzten Jahren immens an Bedeutung gewonnen hat.

Beratungsschwerpunkte

  • Kartellbehördliche Verfahren

    • Verteidigung gegenüber Kartellbehörden bei Kartellverwaltungs- und Kartellbußgeldverfahren
    • Abwehr behördlicher Untersagungsverfügungen und Bußgeldbescheide
    • Begleitung kartellbehördlicher Ermittlungen und Durchsuchungen („Dawn Raids“)
    • Unterstützung und Durchführung interner Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung
  • Kooperationen und Vertrieb

    • Prüfung und Gestaltung von Kooperations- und Joint-Venture-Verträgen, u. a. in den Bereichen Einkauf, Produktion, Forschung und Entwicklung
    • gestalterische Beratung zu Vertriebsthemen, z. B. Exklusivvertrieb, Selektivvertrieb, Internetvertrieb, Bezugsbindungen
  • Kartellrechtliche Compliance

    • kartellrechtliche Risikoanalyse
    • Konzeption und Implementierung maßgeschneiderter Compliance-Systeme zur Prävention von Kartellrechtsverstößen
    • Begleitung und Durchführung interner Prüfungen (Audits) und Monitoring- Maßnahmen
    • Erstellung und Durchführung von Schulungen mit Erfolgskontrolle in Echtzeit
  • Wettbewerbsrecht

    • Begutachtung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von geschäftlichen Handlungen
    • Abwehr unberechtigter Abmahnungen
    • Prüfung von Unterlassungserklärungen
  • Fusionskontrolle

    • Prüfung fusionskontrollrechtlicher Anmeldepflichten weltweit
    • Anmeldung und Begleitung von Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission
    • Koordinierung von Anmeldungen in weiteren Jurisdiktionen
  • Investitionskontrolle

    • Prüfung erforderlicher investitionskontrollrechtlicher Meldepflichten von Unternehmenserwerben und Beteiligungen
    • Vornahme der Meldungen und Anträge (z. B. Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Führen der Verfahren

Regelmäßig arbeiten wir dabei eng mit unseren spezialisierten Kartellrechtskollegen in anderen Ländern oder auch mit EY-Kollegen aus anderen Fachgebieten zusammen, um Ihnen stets passgenaue integrierte und multidisziplinäre Lösungen aus einer Hand bieten zu können.

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