Vergabe- und Beihilfenrecht

Neben dem Kartellrecht beraten wir in unserer wettbewerbsrechtlichen Praxis unsere öffentlichen und privaten Mandanten in allen Fragen des Vergabe-, Beihilfen- und Zuwendungsrechts. Die Einhaltung des Vergaberechts ist von enormer Bedeutung.

Dies gilt für die Sicherstellung einer termingerechten Vergabe als Voraussetzung für eine termingerechte Auftragsdurchführung. Insbesondere aber muss bei Beschaffungen mit Fördermitteln eine Fördermittelrückforderung vermieden werden. Für die Bieter ist die Einhaltung des Vergaberechts und der vergaberechtlichen Instrumente zuschlagsrelevant.

Das Beihilfen- und Zuwendungsrecht setzt den Rahmen für die öffentliche Hand bei der Bewältigung der aktuellen Aufgaben wie beispielsweise der Energie- und der Verkehrswende. Viele Projekte lassen sich nur mit staatlicher Förderung umsetzen. Wir helfen sowohl bei der beihilfenrechtskonformen Strukturierung, bei Notifizierungen aber auch bei Gestaltungen der Fördermittelbeantragung. Von enormer Bedeutung sind diesbezüglich sowohl die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) als auch der geänderte „TCTF“ (befristeter Krisenrahmen). Die Förderung der Schlüsselsektoren wird durch die Neuerungen deutlich flexibilisiert.

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Was EY Law für Sie tun kann

Wir sichern die Einhaltung des Vergaberechts sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch die Bieter. Die Vergabestellenfunktion wird mithilfe unserer IT-gestützten, systematisierten Herangehensweise kostengünstig auf Flatrate – Basis angeboten (EY – Smart – Tender) und zugleich auf Ihre individuellen Bedarfe angepasst. Zudem übernehmen wir die Beratung und Vertretung im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten. So bieten wir für Sie Ihr individuelles Vergabepaket. Wir lösen und begutachten darüber hinaus spezifische vergaberechtliche Fragestellungen, die sich gerade mit Blick auf neue Geschäfts- und Kooperationsmodelle sowohl dem Einkauf der öffentlichen Hand als auch Unternehmen, die sich am Wettbewerb beteiligen möchten, stellen. Zugleich unterstützen wir Sie für eine ressourcenschonende und effiziente Auftragsvergabe bei der Entwicklung und Implementierung von integrativen Standards.

Im Beihilfen- und Fördermittelrecht profitieren wir insbesondere von unserer fachübergreifenden Schnittstelle zu unserem Fördermittelberatungsteam. So können wir einen ganzheitlichen Service zu allen Fragen rund um diese Themenbereiche bieten – sei es bei beihilfenkonformen Um-Strukturierungen, bei Förderanträgen, Notifizierungen, Förderrichtlinien, Freistellungen nach der AGVO oder dem Freistellungsbeschluss, in Beihilfenprüfverfahren vor der Europäischen Kommission oder Verfahren vor den Unionsgerichten.

Beratungsschwerpunkte

  • Tätigkeit als externe Vergabestelle für öffentliche Auftraggeber (ober- und unterhalb der Schwellenwerte)
  • Konzeptionelle Gestaltung und Begleitung komplexer Vergabeverfahren, insbesondere auch große Infrastrukturprojekte, Lebenszyklusprojekte (mit oder ohne Finanzierung), Investorenprojekte
  • Vergaberechtliche und organisatorische Begleitung und Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren nach GWB, VgV, VOB/A-EU, SektVO, VO (EG) Nr. 1370/2007 und nationalen Vergaben nach UVgO und VOB/A
  • Vergaben im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen (z.B. KHZG) unter Einbeziehung der förder- und beihilferechtlichen Beratung
  • Unterstützung auf Bieterseite bei der Beteiligung an Vergabeverfahren
  • Vergaberechtliche Prüfung und Strukturierung von Projekten (Organisationsberatung, Inhouse-Gestaltungen)
  • Erstellung von vergaberechtlichen Organisationsrichtlinien und Vergabehandbüchern
  • Vergaberechtliche Praxis für den Bereich Defence & Security
  • Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren
  • Anmeldungs- und Antragsverfahren zur Gewährung bzw. Genehmigung von Beihilfen
  • Vertretung gegenüber nationalen Behörden und der Europäischen Kommission in beihilfe- und förderrechtlichen Angelegenheiten
  • Vertretung bei Fördermittelrückgewährverlangen
  • Begleitung von Fördermittelantragsstellungen (u.a. bei IPCEIs, TCTF, AGVO)
  • Begleitung von Notifizierungen und Abstimmungen mit der EU-Kommission (auch Einholungen „comfort letter“)
  • Beihilfenrechtliche Beratung und Absicherungen der Finanzierungen von Leistungen der Daseinsvorsorge und sonstiger Dienstleistungen, insbesondere bei Infrastruktur- und Verkehrsprojekten
  • Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Forschungskooperationen und Auftragsforschung
  • Prüfungen auf Beihilfenkonformität (besser: Beihilfenrechtliche Compliance)
  • Prüfung und Durchführung von Überkompensationskontrollen, Private-Investor-Tests und Trennungsrechnungen

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