Fazit
Im Ergebnis ist allen Unternehmen und Betreibern von Anlagen, die in den Geltungsbereich der TA Luft fallen, zu raten, sich zeitnah mit den Neuerungen zu befassen, um Sicherheit darüber zu erhalten, in welchem Umfang das eigene Unternehmen von den Änderungen betroffen ist.
Wir, also EY und insbesondere das Umweltrechtsteam, unterstützen Sie gerne dabei, die für Ihre Anlage relevanten Neuerungen zu ermitteln und Ihr Unternehmen für die Zukunft robust aufzustellen. Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen der neuen TA Luft annehmen und rechtssichere wie auch praxistaugliche Lösungen erarbeiten.