3 Minuten Lesezeit 17 März 2021
Industrie

Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

Autoren
Sebastian Helmes

Director | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Sebastian Helmes ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei EY Law mit den Schwerpunkten Energie- und Umweltrecht.

René Schmelting

Senior Associate | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

René Schmelting ist Rechtsanwalt bei EY Law und im Bereich Umweltrecht tätig.

3 Minuten Lesezeit 17 März 2021
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Die Anpassung der TA Luft steht schon seit längerem auf der politischen Agenda. Nun sieht es so aus, als sei eine inhaltliche Einigung über die Neuerungen möglich.

Überblick
  • Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Luftschadstoffen und soll an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden.
  • Der Entwurf zur Neufassung wurde von der Bundesregierung im Dezember 2020 beschlossen und wird derzeit im Bundesrat beraten.
  • Von den Neuerungen betroffen sind zahlreiche der rund 50.000 Anlagen, die in den Anwendungsbereich der TA Luft fallen.

Ein Entwurf der Bundesregierung zur Neufassung der TA Luft liegt seit Dezember 2020 vor. Dieser Entwurf wird verbindlich, wenn der Bundesrat ihm zustimmt. Vorgesehen ist, dass der Bundesrat noch in diesem Frühjahr abschließend über seine Zustimmung berät. Die Abstimmung im Bundesrat wird voraussichtlich am 07.05.2021 erfolgen. Die vorbehaltlose Zustimmung des Bundesrats ist zwar nicht sicher; dennoch sollten sich Genehmigungsbehörden wie auch Anlagenbetreiber/Unternehmen mit den im Entwurf vorgesehenen Neuerungen auseinandersetzen, da dieser einige äußerst praxisrelevante Änderungen beinhaltet. Auszugsweise sind etwa folgende Punkte zu nennen:

  • Durch die Neufassung werden vielfach Grenzwerte verschärft. Daraus resultieren für viele Anlagen strengere Anforderungen. Betroffen sind etwa Abfallbehandlungsanlagen und auch Industrieanlagen wie Chemiewerke. Besonders hervorzuheben ist, dass für einzelne bereits errichtete und in Betrieb genommene Anlagen Sanierungspflichten bestehen, die mittelfristig umzusetzen sind.

  •  Ebenfalls verschärft werden in vielen Fällen die Anforderungen, die bei Änderungsgenehmigungen zu erfüllen sind. Konkret soll zukünftig etwa nicht mehr die von der Änderung ausgehende Zusatzbelastung entscheidend sein; vielmehr sollen die Vorbelastung durch die bestehende Anlage und die durch die Änderung hinzutretende Zusatzbelastung die relevante Kenngröße darstellen (Gesamtzusatzbelastung).
  • Neu in die TA Luft aufgenommen werden Regelungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen. Bislang war dieser Regelungsbereich von der Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie, GIRL) abgedeckt. Durch die vorgesehene Ergänzung der TA Luft werden die Anforderungen an Gerüche bzw. die hinzunehmenden Belastungen nunmehr bundesweit vereinheitlicht.
  • Erstmals festgelegt werden in der TA Luft Anforderungen für Anlagen zur Herstellung von Holzpellets, besondere Biogasanlagen und auch Schredderanlagen zur Behandlung nicht gefährlicher Metallabfälle. Hervorzuheben ist insoweit, dass bereits bestehende und betriebene Anlagen, die nun in den Anwendungsbereich der TA Luft fallen, grundsätzlich innerhalb einer Frist von fünf Jahren an den aktuellen Stand der Technik für Neuanlagen anzupassen sind.

Fazit

Im Ergebnis ist allen Unternehmen und Betreibern von Anlagen, die in den Geltungsbereich der TA Luft fallen, zu raten, sich zeitnah mit den Neuerungen zu befassen, um Sicherheit darüber zu erhalten, in welchem Umfang das eigene Unternehmen von den Änderungen betroffen ist.

Wir, also EY und insbesondere das Umweltrechtsteam, unterstützen Sie gerne dabei, die für Ihre Anlage relevanten Neuerungen zu ermitteln und Ihr Unternehmen für die Zukunft robust aufzustellen. Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen der neuen TA Luft annehmen und rechtssichere wie auch praxistaugliche Lösungen erarbeiten.

 

Über diesen Artikel

Autoren
Sebastian Helmes

Director | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

Sebastian Helmes ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei EY Law mit den Schwerpunkten Energie- und Umweltrecht.

René Schmelting

Senior Associate | Rechtsanwalt | Ernst & Young Law GmbH | Deutschland

René Schmelting ist Rechtsanwalt bei EY Law und im Bereich Umweltrecht tätig.