Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien (EE), aus dem sich die meisten Maßnahmen ableiten, ist das übergeordnete Ziel des Osterpakets. Hierzu wird die gesetzliche Zielbestimmung in § 1 EEG überarbeitet. Deutschland soll bis 2035 den Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugen und damit den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad verfolgen. Damit zieht Deutschland mit anderen G7-Ländern wie den USA und dem Vereinigten Königreich gleich, die ebenfalls für 2035 eine nahezu treibhausgasneutrale Stromversorgung anstreben.
Anhebung des EE-Ausbauziels für 2030
Folge ist die Anhebung des EE-Ausbauziels für 2030 auf 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Für die Zwecke der Berechnung des 80-Prozent-Ziels wird der Stromverbrauch für 2030 mit 715 TWh unterstellt. Hieraus wiederum folgt, dass im Jahr 2030 insgesamt rund 572 TWh in Deutschland aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden sollen. Dies ist (natürlich) sehr ambitioniert. Konkret soll der Ausbaupfad für Windenergie onshore bis 2027 auf 10 GWh und für Photovoltaik (PV) bis 2028 auf 20 GWh Zubau jährlich gesteigert werden. Der Zubaupfad soll für Windenergie offshore bis 2030 auf 9 GWH gesteigert werden und danach jährlich 4 GWh betragen.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Um die notwendigen Genehmigungsverfahren in allen Rechtsbereichen zu beschleunigen, wird im EEG und im WindSeeG der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Wesentliche Hemmnisse bei Windanlagen onshore, etwa Natur- und Artenschutzrecht, Planungsrecht oder zu geringe Flächenausweisungen, sollen in einem im Sommer zu beschließenden „Windenergie-an-Land-Gesetz“ berücksichtigt werden, das Osterpaket enthält lediglich flankierende Maßnahmen.
Förderdesign – Marktprämien und Differenzverträge
Auch das zukünftige Förderdesign soll auf Marktprämien basieren. Daneben will das BMWK Alternativen für eine Weiterentwicklung prüfen, z. B. die Einführung von Differenzverträgen (sog. „Contracts for Difference“, kurz CfDs), wozu eine Verordnungsermächtigung im EEG verankert werden soll. Im Bereich von Wind Offshore sollen CfDs für bereits voruntersuchte Flächen eingeführt werden. Im Mittelpunkt des Osterpakets steht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die den Ausbau von PV und Windenergie an Land und auf See erleichtern und beschleunigen sollen. Beispielhaft seien hier die Wiedereinführung einer „angemessenen“ Förderung für PV-Dachanlagen, die die elektrische Energie vollständig in das Netz einspeisen, oder die Ausschreibung auch von zentral voruntersuchten Flächen offshore genannt.