ESG-Sustainability

Environmental Social Governance (ESG) oder Sustainability ist eines der bestimmenden Themen unserer Zeit.

Sustainability ist auch, aber nicht nur, die Erreichung von Klimaneutralität und die Absenkung der CO2-Emissionen. Hier hat EY mit EYCarbon bereits eine Vorreiterrolle, sowohl in der Beratung wie auch in der Erreichung und Umsetzung unternehmenseigener Klimaziele. Sustainability ist darüber hinaus die Umstellung des gesamten Handelns von Unternehmen auf nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften. Dazu gehört u. a. eine moderne Kreislaufwirtschaft und Energieerzeugung ebenso, wie vernetztes Wirtschaften, die sog. Sektorkoppelung von Strom, Wärme, Verkehr und Wohnen, aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben beachtende Unternehmensaufstellung.

EY Law unterstützt Sie bei der Klärung von Fragen rund um Sustainability und Klimaschutz.

Unser Team unterstützt Sie mit unserer Erfahrung und breitem sektorübergreifendem Wissen auf Ihrem individuellen Weg für eine erfolgreiche Transformation. Sprechen Sie uns an!

Rechtsberatung ist nur erfolgreich, wenn dieser Erfolg auch nachhaltig ist.
  • Energierecht

    Sustainability, Decarbonisierung und Klimaschutz gehen bei uns mit dem Energierecht Hand-in-Hand und gehört zu uns zum „Tagesgeschäft". So beraten wir seit Jahren Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, energieintensive Unternehmen, Industrie, Gewerbe, Handel, Banken, Verbände und öffentliche Auftraggeber zu allen energierechtlichen Fragen umfassend zur Energiewende und zur nachhaltigen Gestaltung unsere Energieversorgung.

    Energierecht ist bei uns eine Querschnittsmaterie. Unsere Kolleginnen und Kollegen Wir beraten in allen energierechtlichen und regulatorisch relevanten Spezialmaterien und ordnen Fragestellungen in größere Zusammenhänge ein:

    Wir beraten zur Sektorkoppelung ebenso wie zu Wasserstoffprojekten. Wir beraten zu Biomasse, auf-Dach-PV und zum Kohleausstieg. Wir beraten Power-to-Heat-Anlagen, Power-to-X-Projekte oder Landstromanlagen. Wir beraten zu PPAs und zu EFET-Verträgen. Wir beraten zum ETS und zu EUAs ebenso, wie zum (neuen) nationalen Emissionshandel. Wir beraten zu allen Fragen rund um die Kraftwerksmodernisierung und Neuerrichtung, zu Redispatch und zur Netzreserve. Wir beraten zu Netzengelten, Netzplanungs- und Netzausbauthemen und Umrüstungsfragen. Wir beraten zur E-Mobility, (Gebäude-)Energieeffizienz und zu Blockchain. Wir beraten zur Messung, Abrechnung und zu Messkonzepten

    Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

    • Beratung von Energieversorgungsunternehmen zu allen energierechtlichen Fragen rund um Kohleausstieg, Decarbonisierung, Sektorkoppelung und Klimaschutz
    • Beratung von Fernwärmeunternehmen zu Fragen des Brennstoffwechsels und der Anpassung relevanter Preisformeln
    • Beratung von Immobilienunternehmen bei der Quartiersentwicklung, z. B. Mieterstrom, Ladesäulen, Auf-Dach-Fotovoltaik und Kundenanlage.
    • Beratung von Industrie und Gewerbe zu Fragen rund um den Emissionshandel nach TEHG und BEHG; Beratung zu EEG-Themen (z. B. EEG-Umlage und Bes. Ausgleichsregelung)
    • Beratung von Gas-Netzbetreibern zu Konsequenzen eines nachlassenden Erdgasabsatzes über das Netz und einer möglichen Umstellung auf Wasserstoff
    • Beratung von (Strom-)Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern beim Netzausbau
    • Beratung öffentlicher Auftraggeber zu Energieeffizienzthemen und Energiewendeprojekten
    • Beratung von Kraftwerksbetreibern bei Kraftwerksmodernisierungen und Neubauprojekten
    • Beratung von Infrastrukturbetreibern, Flughäfen und See- und Binnen-Häfen

    Ihre Ansprechpartner: Christoph FabritiusAnnedore Streyl

    Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unser Energierechtsteam finden sie auf der Website unter Energierecht.

  • Umweltrecht

    Das aktuell höchst brisante Thema „Nachhaltigkeit und Umweltschutz“ stellt zunehmend Unternehmen wie auch Kommunen gleichermaßen vor große Herausforderungen. Ob das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz in Deutschland, die aktuell anstehende Novelle des Verpackungsgesetzes oder die weitreichenden Maßnahmenpakete des European Green Deal. Nachhaltigkeit ist einer der großen Treiber der umweltrechtlichen Rahmenbedingungen – Herausforderung und Chance gleichermaßen.

    Mit unserem Umweltrechts-Team unterstützen wir Sie gemeinsam, auf Wunsch auch unter Hinzuziehung weiterer Experten des EY-Netzwerkes, um jetzt und in Zukunft für den Weg hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft gerüstet zu sein: die damit verbundenen Maßnahmen und Investitionen für mehr Nachhaltigkeit und einen schonenden Umgang mit der Umwelt kommen hierbei nicht nur der Natur zugute, sondern spiegeln sich auch im Unternehmenserfolg wider. Ein Grund mehr, warum Sie sich mit diesem Thema zeitnah auseinandersetzen sollten.

    Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

    • Frühzeitiger Support bei allen anstehenden europarechtlichen Regelungen und deren Umsetzung in das nationale Recht. Insoweit ist unser Umweltrechts-Team in europäische und nationale Gesetzgebungsverfahren eingebunden und sitzt hierzu auch in zahlreichen Umweltausschüssen auf Bundes- und Landesebene.
    • Gemeinsame Erarbeitung von Lösungsstrategien zur Umsetzung neuer regulatorischer Rahmenbedingungen.
    • Unterstützung von Vorhaben/Investitionen von der Standortauswahl bis zum anschließenden Genehmigungsverfahren (bspw. im Kontext von Vorhaben zur CO2- und Phosphorrückgewinnung sowie Herstellung von Wasserstoff).
    • Gemeinsame Entwicklung von Umsetzungsstrategien hin zu einer Circular Economy. Hierbei unterstützen wir Sie bspw. bei der rechtskonformen Optimierung des Entsorgungsmanagements in Bezug auf eine derzeit und künftig zunehmende Forderung nach mehr Abfallvermeidung. Über den Null-Schadstoff-Aktionsplan, der im Mai 21 vorgestellt wurde, fordert die Europäische Kommission bspw. eine Reduzierung des gesamten Abfallaufkommens in der EU bis 2030 um 50 %! In diesem Kontext werden auch den Abgrenzungen Abfall/Nebenprodukt und Ende der Abfalleigenschaft eine zentrale Bedeutung zukommen, was sich bereits jetzt an einigen Stellen in der Praxis bestätigt.
    • Gemeinsame Erarbeitung von praktischen Lösungen zur Umsetzung der neuen Anforderungen an eine erweitere Herstellerverantwortung/Produktverantwortung. Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten, der Einsatz von Sekundärrohstoffen im Herstellungs- und Produktionsprozess sowie die nachgeschaltete Recyclingfähigkeit von Produkten sowie der Umgang mit Retouren sind aus der aktuellen Medienlandschaft nicht mehr wegzudenken. Nicht zuletzt die unmittelbar bevorstehende Novelle des Verpackungsgesetzes oder die Schwierigkeiten beim Recycling von Windenergieanlagen haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass diese Herausforderungen ein zentraler Treiber in Richtung einer künftigen erfolgreichen Ressourceneffizienz und -schonung sein werden.
    • Unterstützung bei sämtlichen Genehmigungsverfahren im Kontext neuer Vorhaben zur Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Gesellschaft (bspw. in Hinblick auf Änderungsgenehmigungsverfahren, bei Neugenehmigungen, bei Folgenutzungen, bei Windenergieprojekten, bei Abfallbehandlungs- und -verbrennungsanlagen, bei Mitverbrennungsanlagen, bei der Errichtung einer Ladesäuleninfrastruktur im Kontext der Mobilitätswende).
    • Unterstützung bei Due Diligence Prüfungen und sonstigen rechtlichen Bewertungen umweltrechtlicher Fragestellungen.

    Ihr Ansprechpartner: Sebastian Helmes

    Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unseren Fachbereich „Umweltrecht“ finden sie auf der Website unter Umweltrecht.

  • Öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht

    Unsere Rechtsberatung im öffentlichen Wirtschaftsrecht umfasst die von der öffentlichen Hand nachgefragten Rechtsthemen, insbesondere das Beihilfenrecht, Fördermittelrecht, Vergaberecht, Umwelt- und Planungsrecht sowie das öffentliche Verkehrsrecht. Der nachhaltige Umgang mit unseren Ressourcen, insbesondere der Umwelt- und Klimaschutz, aber auch der Umgang mit der Fläche, spielt in nahezu allen Projekten eine wesentliche Rolle. Die Verkehrswende, effizientes Wirtschaften, Wasserstoffförderung, nachhaltige Beschaffung und Dekarbonisierung sind nur einige der Themen, die uns jeden Tag beschäftigen.

    Unser Team im öffentlichen Wirtschaftsrecht, bestehend aus mehr als 40 spezialisierten Berufsträgerinnen und Berufsträgern, arbeitet regelmäßig in den verschiedenen Rechtsgebieten zusammen und bietet Ihnen Lösungen aus einer Hand.

    Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

    • Beratung bei der Beantragung und im Umgang mit Fördermitteln
    • Gestaltungsberatung hinsichtlich der belastbaren Ausreichung von EU-Beihilfen, einschließlich Notifizierungen und Vertretung gegenüber der Europäischen Kommission
    • Vorbereitung und Durchführung von wettbewerblichen Vergabeverfahren, aber auch Beratung, ob und wie Vergaben ohne Wettbewerb durchgeführt werden können
    • Verfassungs-, haushalts-, preis- und gewerberechtliche Beratung
    • Neugestaltung von Verkehrsfinanzierungen, Verkehrsverbundgestaltungen, Verkehrsvergaben und Liniengenehmigungsverfahren
    • Weiterentwicklung des ÖPNV und neue Mobilitätskonzepte
    • Vergabe von Wegenutzungsverträgen, insbesondere für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
    • Begleitung von Infrastrukturausbauverfahren, einschließlich bau- und bauplanungsrechtlicher Fragestellungen
    • Strategische Beratung zu der sich verändernden Regulatorik und den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen (Lieferkettengesetz, Berichtspflichten etc.)

    Ihre Ansprechpartner: Oliver WittigMaren Weber

    Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unser Team „öffentliches Wirtschaftsrecht“ finden sie auf der Website unter Öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht.

  • Öffentlicher Verkehr

    Die Ausgestaltung eines nachhaltigen, verlässlicher und an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichteten Öffentlicher Verkehrs, der den jeweiligen Spezifika des urbanen, wie auch des ländlichen Raums hinreichend Rechnung trägt, ist eines der wesentlichen Zukunftsthemen nicht nur in Deutschland.

    Eine integrierte rechtliche, steuerliche und strategische Beratung die sich diesen Herausforderung stellt und alle Akteure im Bereich des Öffentlichen Verkehrs (insb. kommunale/private Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger, Verkehrsverbünde/-gemeinschaften, Bund und Länder) dabei unterstützt, hier die maßgeschneiderten Lösungen für den weiteren Aus- und Aufbau belastbarer und gleichzeitig finanzierbarer Verkehrssysteme zu finden, ist unser Anspruch.

    Unser langjährig branchenerfahrenen Team mit Kolleginnen und Kollegen, die sämtlich in ihren Spezialbereichen anerkannte Fachleute im Bereich des Öffentlichen Verkehrs sind, bieten wir Ihnen mehr, als die Beantwortung einzelnen Rechtsfragen, wir bieten Ihnen Lösungen aus einer Hand.

    Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

    • Verknüpfung von Verkehrsträgern, Mobilitätsangeboten und Plattformen
    • Mobilität in der Quartiersentwicklung
    • Steuerungsinstrumente in der Verkehrswende (u. a.: Regulierung Parkraumbewirtschaftung, Gesetzliche/Steuerliche Anreize zur Nutzung des ÖPV)
    • Integration neuer Mobilitätsangebote (On-Demand-/Ride-Sharing-Services/Pooling etc.)
    • Gestaltung neuer Tarifangebote (bspw. 365-Euro-Ticket)
    • Neue Mobilitätskonzepte/-formen (On-Demand, Ride-Haling, Fahrradverleihsysteme, Carsharing, autonome Konzepte etc.)
    • Aufstellung von Nahverkehrsplänen und verkehrlichen Strategiepapieren
    • (Re-)Organisation von Verkehrsverbünden/-gemeinschaften (einschließlich Einnahmenaufteilungsverfahren)
    • Modellierung der Finanzierung
      - Öffentliche Ausgleichsleistungen / Zuschussfinanzierung
      - Ausgestaltung Beförderungstarif
      - Drittnutzerfinanzierung (City-Maut, Mobilitätsabgaben, Arbeitgeberabgaben und weiteren Drittfinanzierungsmodellen etc.)
      - Rekommunalisierung, Privatisierung und Partnerschafts-/Kooperationsmodelle

    Ihre Ansprechpartner: Maren Weber, Oliver Wittig

    Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unseren Fachbereich „Öffentlicher Verkehr“ und die Branche „Public Mobility“ finden sie auf der Website unter Öffentlicher Verkehr und Public Mobility.

  • Transaction Law

    Im Gleichschritt mit dem rasanten Wachstum des Marktes für Green Investments entscheiden auch die nationalen sowie internationalen Konzerne, Private Equity Häuser und Finanzinvestoren zunehmend anhand von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien über ihre Investitionen. Diesen Trend verstärken jüngste Regulierungsvorgaben – etwa die neuen Offenlegungspflichten der EU-Taxonomie-Verordnung sowie die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Danach muss nun auch der Investor Farbe bekennen: Sind nachhaltige Investments unmittelbares Ziel der Anlage, werden diese nur unterstützt oder erfolgen die Investitionen unabhängig von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien? Während die Entscheidungen auf Fondsebene häufig schnell pro ESG getroffen sind, dürfen die Auswirkungen für die Portfoliounternehmen und die M&A Transaktionen nicht unterschätzt werden. Die ESG-Kriterien werden somit für viele im M&A-Markt vom "nice to have" zum schlichten "must have".

    Der EY Law Ansatz: Transaktions- und ESG-Spezialisten aus einer Hand

    Dementsprechend gehen wir in der Transaktionsberatung ebenfalls neue Wege und haben die ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen modular in den Life-Cycle der M&A-Beratung integriert. Unser Transaction-Team sowie – bei entsprechender Dealstruktur – unsere Private Equity Spezialisten stehen Ihnen gemeinsam mit den Branchenteams aus den anderen Service Lines bei der Beratung von Buy-out-Transaktionen, Rekapitalisierungen und Exit-Transaktionen kompetent zur Seite: Von der spezifischen steuerlichen Ausgestaltung über die ESG-orientierte Financial-Valuation bis hin zur Rechtsberatung, die ESG-Risiken in der Legal Due Diligence beleuchtet, im Kaufvertrag absichert und über Kaufpreismechanismen sowie Managementbeteiligungsprogramme nachhaltig verankert. Zusätzlich binden wir bei Bedarf die multidisziplinären Teams von EY Carbon ein. Darüber hinaus begleiten wir auch die Phase nach der Transaktion, wenn es gilt, die Klimatransformation der Portfoliounternehmen – jeweils rechtlich fundiert – strategisch, technologisch und operativ zu begleiten.

    Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

    • Full Service Legal Due Diligence mit eigenen Teams in über 90 Jurisdiktionen (inkl. modular ausgerichteter Themenschwerpunkte des Umwelt-, Energie-, Regulierungs- und Handelsrechts – wie etwa der Lieferkettengesetzgebung – sowie sonstiger ESG-Risiken)
    • Erstellung und Verhandlung der gesamten Transaktionsdokumentation einschließlich der Absicherung von ESG-Zielen in Kaufpreis- / Earn-out-Mechanismen
    • Eigenkapitalbeteiligungen des Managements (MEP) und sonstige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (VSOP/ESOP) auf Basis von Nachhaltigkeitszielen
    • Strukturierung einschließlich Beteiligungsstrukturierung zwischen Investoren, Management und ggf. Alteigentümern auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes unter Beachtung von ESG-Kriterien
    • Post-Merger Integration, Umstrukturierungen und Restrukturierungen von Portfoliounternehmen sowie laufende gesellschaftsrechtliche Beratung, jeweils mit spezieller Ausrichtung auf die Einhaltung und Umsetzung von ESG-Zielen (etwa auf Basis der Transaktionsdokumentation oder den Fondsstatuten)
    • Verkaufsvorbereitende Maßnahmen (Fact Books, Exit-Vereinbarungen, Banking/Insurance Education Process – inkl. einem Focus auf Green Finance) sowie Durchführung der Verkaufsprozesse im Rahmen eines Exits
    • Umsetzung von grünen Buy-and-Build-Strategien mit maßgeschneiderten Lösungen für Add-on-Transaktionen einschließlich der Begleitung von Offenlegungs- und Transparenzanforderungen in Bezug auf ESG-Entscheidungen der Investoren

    Ihre Ansprechpartner: Dr. Jan Feigen, Dr. Maximilian Menges und Dr. Annedore Streyl

    Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unser Transaction Law Team finden sie auf der Website unter Mergers & Acquisitions sowie mit Fokus auf Private Equity Transaktionen unter Private Equity Law.

  • Gesellschaftsrecht

    Die unternehmerische Verantwortung im Bereich der Nachhaltigkeit von Unternehmenstätigkeiten spielt auch im Gesellschaftsrecht eine immer wichtiger werdende Rolle. Unter dem Oberbegriff der Corporate Sustainability und der Corporate Social Responsibility tritt die unternehmerische Nachhaltigkeit zunehmend in den Fokus auch des Gesetzgebers und es mehren sich regulatorische Initiativen, die eng mit dem Nachhaltigkeitsdiskurs verknüpft sind. Transnational agierende Unternehmen werden dabei als Hauptakteure wahrgenommen. Dies leuchtet gerade mit Blick auf die internationalen Wertschöpfungsketten einer global ausgerichteten Wirtschaftsordnung ein. Die Corporate Sustainability ist daher stets ein Thema von nationaler und internationaler Bedeutung.

    Bereits im Jahr 2014 wurde auf Ebene der Europäischen Union die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung erlassen, die in Deutschland umgesetzt wurde und seit März 2017 für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gilt. Im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission ihren Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie flankierende Verordnungsvorschläge verabschiedet, die eine Umstrukturierung des Europäischen Finanzsystems avisieren. Daneben bestehen derzeit auf EU-Ebene Diskussionen über die Schaffung neuer Rechtsformen für Sozialunternehmen. Das geplante Lieferkettengesetz in Deutschland oder das französische Loi Pacte stellen bedeutsame Kodifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung auch im Unternehmensrecht dar.

    Unsere Experten beraten Sie zu aktuellen Entwicklungen, zu Fragen der Abwägung von Interessen des Shareholder Values mit denen der Corporate Sustainability und unterstützen Sie in Zusammenhang mit der Umsetzung der Anforderungen an die Corporate Sustainability.

    Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

    • Vorstandsvergütung und Nachhaltigkeit - Nach § 87 Abs.1 Satz 2 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie („ARUG II“) ist die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten. Nachhaltigkeitsziele (Environmental, Social, Governance – sog. ESG-Ziele) sind in der Folge bei der Vergütung von Vorständen.
    • Verantwortungspflichten von Unternehmen in nationalen und internationalen Lieferketten – Welche Bedeutung kommt der Corporate Sustainability im unternehmerischen Nachhaltigkeitsdiskurs zu? Unsere Teams beraten Sie multidisziplinär und über die Grenzen von nationalen Jurisdiktionen hinweg im Interesse für Ihr Unternehmen und Ihre nationale und internationale Ausrichtung die maßgeschneiderte Lösung zu finden.
    • Entwicklung von unternehmensbezogenen, mit internationalen Standards abgestimmten Corporate Governance Regelungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen – Die Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten, die Unternehmen in Zusammenhang mit gesetzlichen Regelungen oder freiwilligen Selbstbindungen treffen, verpflichten die Unternehmensleitung dazu, unternehmensinterne Regelungen aufzustellen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei eine rechtlich unterlegte, zukunftsorientierte Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, diese offenzulegen und umzusetzen, die wesentliche ökologische und soziale Themen und signifikante Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell, der Geschäftstätigkeit und der Lieferkette des Unternehmens zu identifizieren und anzugehen.
    • Unternehmerische Haftung für die Verletzung von Nachhaltigkeitsbelangen – die Sorgfaltspflichten, die Unternehmen nach dem geplanten Lieferkettengesetz in Deutschland oder vergleichbaren Gesetzen in anderen Staaten treffen, wirken sich mittelbar auch auf Vorstände oder Geschäftsführer aus, die die Unternehmen leiten. Pflichten, die die Unternehmensleitung treffen, können vor diesem Hintergrund auch dazu dienen, um Haftungsfragen in Zusammenhang mit der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit besonders gesetzlich geregelten Nachhaltigkeitsbelangen zu klären, sofern Corporate-Governance-Regelungen nicht befolgt worden sind oder Geschäftstätigkeiten nicht ausreichend beaufsichtigt worden sind.

    Ihr Ansprechpartner: Dr. Achim Grothaus

    Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unser Gesellschaftsrechtsteam finden sie auf der Website unter Gesellschaftsrecht.

  • Compliance

    Der Trend zur Fokussierung auf ESG-Themen bei der Ausgestaltung von Geschäftsstrategien bringt Chancen mit sich, Wachstum, Profitabilität sowie den Unternehmenswert zu steigern. Dabei erfordert die Übernahme von unternehmerischer Verantwortung für die ökologischen und sozialen Auswirkungen des eigenen Geschäftsmodells zugleich die Implementierung eines effizienten Compliance Managements, um menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken angemessen begegnen zu können.

    Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

    • Implementierung, Evaluierung und Optimierung von Compliance-Management-Systemen und Anpassung an lokale Besonderheiten im Konzern unter Einbeziehung ESG-relevanter Regeln, bspw. in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Diversität und Inklusion, faire Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Umweltschutz
    • Aufbau angemessener Whistleblowing-Systeme u. a. unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes
    • Rechtliche Unterstützung bei der Durchführung von Gap- und Risikoanalysen mit ESG-Bezug
    • Konzeption und Durchführung von Compliance-Schulungen in nachhaltigkeitsrelevanten Bereichen
    • Unterstützung bei der Durchführung Sustainability bezogener Compliance-Audits
    • Integration von menschenrechts- und umweltbezogenen Standards in internationale Lieferketten u. a. unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
    • Ausgestaltung von Mitarbeiter- und Lieferantenkodizes
    • Compliance-Klauseln und AGB in Zusammenhang mit Lieferverträgen
    • Rechtliche Unterstützung im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Day-to-day Support für Compliance-Officer
    • Fragen zur Diversität in Leitungs- und Aufsichtsorganen
    • Ausgestaltung von Geschäftsordnungen für die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat
    • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Vergütung von Organmitgliedern
    • Rechtliche Absicherung von Matrixstrukturen
    • Unterstützung von Unternehmen und Organen/Organmitgliedern im Umgang mit vermuteten und bereits festgestellten Compliance-Verstößen mit ESG-Bezug
    • Angemessene Sanktionierung von Compliance-Verstößen sowie Organhaftungsfragen
    • Ausgestaltung von D&O-Versicherungen

    Ihr Ansprechpartner: Sebastian Wurzberger

    Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unser Complianceteam finden sie auf der Website unter Compliance.

  • Digital Law

    Das Recht der Daten ist elementarer Bestandteil von Digital Law.

    Bei Environmental, Social, Governance (ESG) steht Environment im Vordergrund; für Maßnahmen zum Umweltschutz sind die Auswertung und Nutzung von Daten unerlässlich. Plastisch wird dies etwa in der Immobilienwirtschaft wo Smart Metering und Smart Home Anwendungen datenbasiert Energiebedarfe und damit den Ausstoß von Treibhausgasen optimieren und minimieren sollen. Bei all dem wird das Recht der Daten relevant – seien es personenbezogene Daten, sei es Data Ownership, Data Access oder Künstliche Intelligenz (KI).

    Gleichzeitig ist Datenschutz als Grundrecht ein Teil von Social und Governance von ESG.

    Unser Team unterstützt Sie mit seiner langjährigen Erfahrung und sektorübergreifenden Expertise, die sich bietenden Chancen von Datennutzung und Digitalisierung zur ESG-Compliance rechtskonform zu gestalten.

    Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

    • DSGVO-Compliance bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im ESG-Kontext
    • Datennutzung personenbezogener Daten und nicht personenbezogener Daten im Rahmen von KI
    • Datenzugang und Datennutzung nicht personenbezogener Daten, insbesondere nach dem EU-Data Act; Data Governance und Compliance nach den Anforderungen aus der EU-Daten Strategie (Digital Services Act, Data Act, Data Governance Act und Digital Markets Act)

    Weitere rechtlich ESG-relevante Themen:

    • Beratung und Unterstützung bei der digitalen Transformation und datengetriebenen Geschäftsmodellen unter Einhaltung des Datenschutzes
    • Beratung zusammen mit einem Netzwerk aus Spezialisten für Recht und IT-Sicherheit zum Themenkomplex Cybersecurity z. B. bei Ransomware-Angriffen und dem Management von Cybersecurity-Verstößen
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zum Geistigen Eigentum (Intellectual Property, IP)
    • Unterstützung bei Due Diligence Prüfungen im IP/IT/Datenschutz

    Ihr Ansprechpartner: Peter Katko

    Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unser Digital Law Team finden sie auf der Website unter Digital Law.

  • Immobilienrecht

    Bereits seit einiger Zeit ist Sustainability oder Nachhaltigkeit auch aus der Immobilienwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Der Nachhaltigkeitsgedanke greift im Rahmen der Gebäudeerrichtung und Sanierung und auch im Zusammenhang mit dessen Betrieb. Groß ist außerdem seit langem das Bestreben der Investoren, ihre Immobilien entsprechend zertifizieren zu lassen, z. B. durch LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) Zertifizierungen nach dem Green Building Rating System. Außerdem fließen Nachhaltigkeitsaspekte in sog. Green Leases und in die Dienstleistungsverträge. Schließlich werden die eigenen Mitarbeiter zu nachhaltigem Handeln angeregt. Im operativen Bereich werden darüber hinaus Gebäudedachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen vermietet, die Wärmeversorgung wird umgestellt und E-Ladesäulen zur Stärkung der Elektromobilität errichtet. Bei dieser Gestaltung sind facettenreiche juristische Fragestellungen zu klären, neben eigentumsrechtlichen, mietvertraglichen, bau- und planungsrechtlichen sowie grundbuchrechtlichen Themen sind auch Fragen zu der optimalen Fonds- und Steuerstruktur zu klären.

    Bei der Lösung dieser Fragestellungen und Erarbeitung nachhaltiger Bewirtschaftungsmodelle sowie der vertraglichen Umsetzung begleiten wir unsere Mandanten bereits seit Jahren und stehen ihnen gemeinsam mit unseren Kollegen aus dem öffentlichen Recht, dem Energierecht, dem Steuerrecht und Gesellschaftsrecht sowie unseren Kollegen aus der EY Real Estate GmbH, die mit Bewertern und Ingenieuren und Architekten die wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit prüfen und vollziehen können, zur Seite.

    EY ist in der Lage, sowohl die rechtlichen und steuerlichen als auch die technischen Hürden der grünen Zukunft zu nehmen und unsere Mandanten aus einer Hand bei ihrem Bestreben nach maximaler Nachhaltigkeit in allen Bereichen ihrer Immobilien zu unterstützen.

    Ihr Ansprechpartner: Florens Girardet

    Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unser Immobilienrechtsteam finden sie auf der Website unter Immobilienrecht.

  • Arbeitsrecht

    Das Thema ESG ist im Tagesgeschäft der Unternehmen angekommen. Unternehmerisches Verantwortungsbewusstsein für die Belegschaft ist ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Arbeitsplatzes geworden. Auch zur Förderung der Mitarbeiterbindung ist es wichtig, ESG-Themen im Unternehmen Priorität einzuräumen und beispielsweise mit Vergütungszielen zu verknüpfen. Viele Beschäftigte erwarten von ihrem Arbeitgeber ein eindeutiges Bekenntnis zu Themen wie Umwelt- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit. Zudem werden sich Arbeitnehmervertreter zunehmend mit solchen Themen beschäftigen und vom Unternehmen die Umsetzung entsprechender Maßnahmen fordern. Um den Anforderungen der unterschiedlichen Interessengruppen und Vorschriften gerecht zu werden sind Unternehmen gut beraten, ESG-Themen im Unternehmen umzusetzen und ihre Arbeitswelt an diese anzupassen sowie sich kontinuierlich auf die Änderungen im Bereich ESG vorzubereiten.

    Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

    • der Erstellung, Prüfung und Anpassung von arbeitsrechtlichen Dokumenten (wie z. B. Richtlinien, Handbüchern, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen) in Bezug auf ESG-Themen, wie beispielsweise zu Diversity, Equity und Inclusion (DE&I) oder Equal Pay und Equal Treatment bei Beschäftigung und Geschäftsreisen im Ausland,
    • der rechtlichen Umsetzung eines „Green HR Managements“ (bspw. zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes), 
    • rechtlichen Fragestellungen rund um die Beteiligung des Betriebsrats zu ESG-Themen und bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat sowie ggf. mit Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretern,
    • der rechtlichen Prüfung und Erstellung oder Anpassung von nachhaltigen Vergütungssystemen (bei der fixen Vergütung z. B. gender equality (gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit), bei der variablen Vergütung z. B. Vereinbarung von Nachhaltigkeitszielen neben den wirtschaftlichen Zielen (ESG KPIs wie Reduzierung von CO2-Emissionen)),
    • der Sicherstellung der Fairness am Arbeitsplatz, insbesondere von Vergütungsstrukturen, z. B. Zahlung von Mindestlohn oder Sicherstellung von Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, Lohntransparenz und -gerechtigkeit sowie Chancengleichheit,
    • der Durchführung einer „menschenrechtsbezogenen“ Due-Diligence-Prüfung (ab dem 01. Januar 2023 verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland, ab dem Jahr 2024 ab 1.000 Mitarbeitern),
    • der Einhaltung von verbindlichen Vorgaben für mehr Frauen in Führungspositionen nach dem zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) sowie den Regelungen zum Thema Whistleblowing nach der EU-Hinweisgeberrichtlinie oder des Code of Conduct im Unternehmen und
    • der Durchführung von Schulungen zu ESG-Themen.

    Ihr Ansprechpartner: Dr. Marko Loose

    Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen zur Nachhaltigkeit. Mehr über unser Arbeitsrechtsteam, finden sie auf der Website unter Arbeitsrecht.

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